Hauptmenü
Home
Verein
Sparten
Mitgliedschaft
News
Downloads
Fotos
Gästebuch
Links
Sponsoren
Kontakt
Kalender
Impressum
Fanshop
Forum
TuS Zentrum Termine
Kalender
« < September 2010 > »
Mo Di Mi Do Fr Sa So
30 31 1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 1 2 3
Besucher
Heute: 24
Gestern: 38
Gesamt: 50171
Besucherrekord/Tag 2613
Impressum PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Sonntag, 13. Mai 2007
Impressum

Impressum


Anbieter : www.tus-bothel.de
 
Rechtsform : Private, nicht kommerzielle Internetseite des Turn- und Sportverein in 27386 Bothel, Bundesrepublik Deutschland.
 
Sitz des Anbieters : Turn- und Sportverein Bothel
Eschfeldweg 3, 27386 Bothel
Email: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst
 
Inhalt und Design: Nils Pfefferkorn
Helvesieker Weg 8, 27356 Rotenburg
 
 

Haftungsauschluß :


Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 321 0 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziert der Turn- und Sportverein Bothel von 1920 e.V. sich ausdrücklich heute und für die Zukunft von allen Inhalten aller gelinkten Seiten. 

  

Hinweis


Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:

1. Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2. Der Versuch ist strafbar.

 

sowie Par. 303b StGB Computersabotage:

Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er

1. eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder

2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

3. Der Versuch ist strafbar.

Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein "virtuelles Hausrecht"  einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 11. Januar 2008 )
 
© TuS Bothel 2007
Top